Sozialrechtlich gelten Perücken als Hilfsmittel, das vom Arzt verordnet werden muss.
Die Krankenkassen haben mit unterschiedlichen Leistungserbringern von Hilfsmitteln, in diesem Fall Perücken, Versorgungsverträge. Nur ein Haarhaus oder Friseur, der einen solchen Vertrag mit der Kasse hat, kann eine Verordnung über eine Perücke abrechnen.
Die Kassen benötigen einen Kostenvoranschlag Ihres Friseurmeisters, das Rezept Ihres behandeln den Arztes oder des Klinikums.
Die Kostenübernahme wird bei den Kassen unterschiedlich geregelt. Fragen Sie mich bitte, ich gebe Ihnen gerne Auskunft und erläutere alles Weitere.
Um Sie zu entlasten übernehme ich die komplette Abwicklung für Sie.
Den Kostenvoranschlag, die Abrechnung mit den Kassen und den dazu gehörigen Schriftverkehr erledige ich sehr gerne für Sie. Lediglich einen verbleibenden Eigenanteil (steuerlich absetzbar), sollte Ihre Krankenkasse nicht
die gesamten Kosten übernehmen, müssten Sie am Tag der Auslieferung an mich bezahlen.


